Hier nun das „Kleingedruckte“:

AGBs von schnuppersegeln.de

Vorschlag zum „Crew-Vertrag“

Datenschutzerklärung

 

Die Allgemeine Geschäfts- und Mitsegelbedingungen von schnuppersegeln.de sind Bestandteil Deiner* Anmeldung. Dein Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen bestätigst Du mit Deiner Anmeldung.

*An Bord sagt man traditionell DU.

Wir sind kein Törn- oder Reiseveranstalter,
sondern ein Charterunternehmen, das einzelne Plätze auf Segelyachten oder komplette Segelyachten ohne Skipper anbietet. Du charterst (d.h. Du mietest) bei uns einen Platz an Bord einer Segelyacht. Mit Unterzeichnung des obligatorischen Crewvertrags bist Du Teil der Segelcrew, die den – von uns vermittelten SkipperIn – mit der Durchführung des Segeltörns beauftragt.

Vertragssprache.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Speicherung des Vertragstextes.

Der Text wird von schnuppersegeln.de nach Vertragsschluss gespeichert. Er kann Dir nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich dennoch, ihn sorgfältig aufzubewahren.

Vertragsschluss.

Die Angebote auf unserer Website sind freibleibend. Die Charterbuchung ist grundsätzlich nur schriftlich per Email, Brief, online über die Homepage oder über Vermittler, wie „Jochen Schweizer“, Mydays oder „Regiondo“ möglich. Die Buchung kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.

Vorkenntnisse.

sind natürlich nicht notwendig. Doch Du wirst von Anfang an in die Arbeiten mit einbezogen, wirst Teil einer Crew und – nach Eignung und Fähigkeit – vom Skipper eingesetzt. Er nimmt Rücksicht auf evtl. gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen. Du kannst Dich auch an verantwortungsvollere Aufgaben wagen, Dich z.B. in die Geheimnisse der Navigation und Seemannschaft einführen lassen. Kinder können gerne mitsegeln, aber nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson. Diese haften für die Kinder.

Anmeldung.

Nach Eingang Deiner Anfrage schicken wir Dir das Infopaket Nr. 1 und bitten Dich um eine Onlineanmeldung über unsere Website. Damit ist Deine Anmeldung für Dich verbindlich und Dein Platz auf der Yacht am gewählten Termin reserviert.

Wenn Du direkt online  bei uns oder über die Vermittler Regiondo, Jochen Schweizer oder Mydays buchst, erkennst Du mit Deiner Anmeldung diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

Wir verlangen keine Anzahlung, dennoch bist Du mit Deiner Anmeldung verpflichtet, Deinen Charterbeitrag zu zahlen. Spätestens bei Beginn des Törns ist die Zahlung in voller Höhe zu leisten, mittels Überweisung, Gutschein oder in bar gegen Quittung.

Solltest Du der Zahlung nicht nachkommen, (auch bei einer Stornierung, wenn ein Stornobeitrag anfällt), müssen wir Deinen Charterbeitrag ohne „Wenn und Aber“ einfordern.

Rücktritt/Abbruch.

Du kannst jederzeit (wenn es sein muss) in schriftlicher Form von Deinem Chartervertrag zurücktreten. Für den Rücktritt werden Stornokosten berechnet: 30 % des Charterbeitrags bis 8 Wochen vor Törnbeginn, 70 % des Charterbeitrags bis 4 Wochen vor Törnbeginn und der volle Charterbeitrag bei weniger als 4 Wochen vor Törnbeginn.

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung. Du kannst gerne eine geeignete Ersatzperson stellen. Nichterscheinen oder Abbruch gilt als Rücktritt. Wir empfehlen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen – man kann ja nie wissen. Wenn Du nach Beginn des Törns den Törn abbrechen musst, gilt unsere Leistung als vollständig erbracht.

Umbuchen.

Manchmal ist es ja möglich den Termin zu verlegen. Wir versuchen Dir da entgegen zu kommen. Eine Terminverlegung bedeutet für uns einigen Aufwand, so müssen wir die Termine bei den Vertriebspartner neu eingeben. Für diesen Aufwand berechnen wir € 30,– für jede Terminänderung.

Unser Leistungsumfang.

Wir sind kein Törn- oder Reiseveranstalter, sondern ein Charterunternehmen, das einzelne Plätze auf Segelyachten oder komplette Segelyachten ohne Skipper anbietet. Es handelt sich also nicht um eine gebuchte Reise und wir bieten Dir keinen Beförderungsvertrag an.

D.h.: Für Deinen Charterbeitrag charterst (also Du mietest) einen Platz auf einer unserer Segelyachten, bei Übernachtungen an Bord auch einen Kojenplatz zum Schlafen. Du kannst die Einrichtungen der Yacht mitnutzen.

Mit den anderen Mitseglern bildest Du eine Crew und schließt vor Beginn des Törns einen Crewvertrag ab. Damit wirst Du Crewmitglied. In diesem Crewvertrag sind u.a. Rechte und Pflichten sowie Haftungsfragen geregelt. Mit diesem Crewvertrag beauftragen die Crewmitgliedern einen SkipperIn mit der Durchführung des Segeltörns.

SkipperIn.

Für jede Chartercrew vermitteln wir einen selbstständigen und/oder freiberuflichen SkipperIn den die Teilnehmer des Törns mit einem Crewvertrag mit der Durchführung des Törns beauftragen. Zur vereinfachten Handhabung behalten wir vom Charterbeitrag jedes Crewmitglieds einen Anteil ein und überweisen ihn treuhänderisch im Namen der Crew gegen Rechnung an den SkipperIn. Der Charterbeitrag erhöht sich dadurch also nicht.

Wenn wir absagen müssen.

wird ein Ausweichtermin angeboten oder – wahlweise – der Charterbeitrag zurückgezahlt. Wir können vom Chartervertrag – auch während des Törns – zurücktreten, dann, wenn der Törn durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt oder Krankheit des Skippers erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder das Schiff nicht einsatzfähig ist. Auch in diesem Fall wird der Charterbeitrag zurückgezahlt – vor Beginn des Törns in voller Höhe, nach Beginn anteilig.

Wir können den Törn auch dann bis eine Woche vor Törnbeginn absagen, wenn die Mindestzahl an vier Charterkunden für den Törn nicht erreicht ist. Auch in diesem Fall wird ein evtl. bereits gezahlter Charterbeitrag in voller Höhe erstattet.

Durchführbarkeit des Törns. 

Als Vercharterer übernehmen wir keine Haftung und Gewähr für die Durchführbarkeit des Törns. ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Havarie oder Liegezeiten oder/und aufgrund von unvermeidlichen Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Zielhafen sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Kann der Törn aufgrund von „Höherer Gewalt“ nicht stattfinden, bist Du als Charterkunde zum Rücktritt berechtigt. Evtl. bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Bei einem technischen Defekt während des Törns, der die Fahrtüchtigkeit des Schiffes erheblich beeinträchtigt, ist uns als Vercharterer eine angemessene Frist zur Behebung des Fehlers einzuräumen. Die Entscheidung trifft der SkipperIn.

Ist der Defekt nicht behebbar und muss der Törn abgebrochen werden, wird die Chartergebühr anteilig zurückerstattet. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Jegliche  Haftung ist auf die Höhe der gezahlten Chartergebühr beschränkt.

Mängel.

Etwaige Mängel an der Charteryacht sind unverzüglich anzuzeigen, später behauptete Mängel werden nicht anerkannt.

Haftung für Schäden durch die Crew.

Crew und SkipperIn haben dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht in einwandfreien Zustand bleibt und haften als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht (Yachtschäden, Drittschäden, Folgeschäden oder Verlust von Ausrüstung) bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit die Schäden nicht durch die bestehende Yachtversicherung (Vollkasko & Haftpflicht) abgedeckt sind. Die Selbstbeteiligung der Vollkasko beträgt € 1.500.

Abgabe der Yacht.

Die Charteryacht wird am vereinbarten Tag der Abgabe ausgeräumt und von Crewmitgliedern gemeinsam grob gereinigt. Die obligatorische Endreinigung (€ 50) wird über die Bordkasse gezahlt. Bei 1-Tagestörns entfällt die Endreinigung.

Gültigkeit der Vereinbarung.

Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.

Gelesen, verstanden und einverstanden:

Ort, Datum, Unterschrift de(r)s Teilnehmer(in)s

 

(c) 2023



Vorschlag für den Crew-Vertrag, den die Crew mit dem SkipperIn an Bord schließt.

Zusätzliche Kosten für die Crewmitglieder entstehen NICHT.

 

Crew-Vertrag

 

zum Törn mit SY__________________________

 

ab _____________________     vom_________________  bis_________________.

 

Beauftragung eines SkipperIns.

Die unterzeichnenden Crewmitglieder beauftragen den Skipper, die Skipperin

 

_________________________________________________________

mit der Leitung und Durchführung des Törns auf der Charteryacht von schnuppersegeln.de

Anweisungen des Skippers.

Der SkipperIn ist für Sicherheit von Schiff und Crew während des Segeltörns verantwortlich. Der Skipper entscheidet über den Einsatzrahmen der Mitsegler unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Belastbarkeit. Mitsegler haben den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten und die Ihnen übertragenen Tätigkeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.

Auf See trägt jeder Teilnehmer IMMER eine Rettungsweste,
ggf. nach Anweisung einen Lifebelt.

Ein Abbruch des Törns nach Beginn für eine Person kann dadurch erzwungen werden, dass der Mitsegler durch eigenes Verhalten den Törn nachhaltig stört und sich den Anordnungen des Skippers widersetzt. Ein Anspruch auf (auch teilweise) Erstattung des Charterbeitrags besteht dann nicht.

Rauchen (… und Alkohol),

sind an Bord verpönt und geschieht in eigener Verantwortung. Wer will und muss – kann, mit Rücksicht auf die Mitsegler. Unter Deck ist das Rauchen strengstens verboten! Seefahrt und Alkohol scheinen eng zusammen zu gehören, vertragen sich aber nur auf niedrigem Niveau.

Verpflegung und Bordkasse.

Zusätzlich zum Charterbeitrag wird von der Crew eine „Bordkasse“ eingerichtet, in die jedes Crewmitglied bei Törnbeginn einzahlt. Ein Mitglied der Crew wird als Bordkassenverwalter bestimmt. Aus der Bordkasse werden die Kosten für Hafengebühren, Einkäufe für Verpflegung u.ä. an Bord, die obligatorische Endreinigung, sowie die Dieselkosten von €10 pro Motorstunde gezahlt.

Der SkipperIn wird an Bord traditionell von der Crew mitverpflegt.

Am Ende des Törns wird die Bordkasse abgerechnet, ein Überschuss wird ausbezahlt, eine evtl. Unterdeckung wird ausgeglichen.

(Bei Tagestörns ohne Übernachtung sind die Nebenkosten eingeschlossen).

Skipperhonorierung.

Gemäß dem Crewvertrag wird der SkipperIn aus der Bordkasse per Tagessatz anteilig honoriert. Zur vereinfachten Handhabung behält der Vercharterer schnuppersegeln.de von jedem Charterbeitrag einen entsprechenden Anteil ein und überweist ihn treuhänderisch (im Namen der jeweiligen Crew) nach Abschluss des Törns gegen Rechnung an den SkipperIn: Der Charterbeitrag erhöht sich für die Crewmitglieder dadurch also nicht.

Aufgaben und Haftung des Skippers.

Der Skipper übernimmt die Aufgabe der Schiffsführung entsprechend der gebotenen seemännischen Umsicht und die seefahrerische Betreuung der MitseglerInnen. An Bord ist seinen Anweisungen Folge zu leisten.

Er vermittelt seglerische Kenntnisse und kann und soll Crewmitglieder mit Aufgaben betrauen. Daraus kann allein kann keine grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden, soweit diese Aufgaben erklärt worden sind und den zugemutet werden können.

Zu Beginn des Törns wird ein Crewmitglied als ErsatzskipperIn bestimmt, der/die bei Ausfall des Skippers (Entscheidungsunfähigkeit oder ungewollte Abwesenheit von Bord) zwischenzeitlich seine Rechte und Pflichten übernimmt.

Die SkipperInnen sorgen selbstständig für eine gewissenhafte Törnvorbereitung. Unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, den Möglichkeiten und Wünschen der Crew und der seemännischen Beurteilung der Lage legt der SkipperIn die Route und das Ziel fest, welches auch von einer zunächst geplanten Route abweichen kann.

Minderung oder Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

Haftung des Skippers und der Crew untereinander.

Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt auf eigenes Risiko. Die Mitglieder der Crew tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge. Die Teilnahme an einem Segeltörn ist ein Gruppensport, der die Aufmerksamkeit der/des einzelnen auch für seine/ihre MitseglerInnen verlangt.

Alle Crewmitglieder werden vor dem Törn in das allgemeine Verhalten an Bord und die Sicherheitsausrüstung eingewiesen. Dies wird mit Unterschrift bestätigt.

Bis auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist jegliche Haftung untereinander ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum.

Jedes Crewmitglied nimmt auf eigene Gefahr an diesem Törn teil und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für sämtliche Schäden gegen den Schiffsführer, die anderen Crew-Mitglieder und dem Vercharterer schnuppersegeln.de.

Dies gilt auch für Anreise-, Storno oder ähnliche Kosten, die dem Teilnehmer entstehen, weil ein Törn abgesagt oder abgebrochen werden muss. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch für evtl. Fahrgemeinschaften zum Zwecke der An und Abreise zum Ausgangsort des Törns. Versicherungen sind privat abzuschließen.

Landausflüge etc. werden auf eigene Gefahr unternommen. Für Schäden, Unfälle, Verluste und Verspätungen kann nicht gehaftet werden. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer. Ein durch Havarie während des Törns entstandener Nutzungsausfall führt zu keiner, auch nicht teilweisen Rückerstattung.

Dieser Haftungsverzicht umfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Teilnehmer unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder er zur Dienstleistung verpflichtet ist.

Haftung für Schäden durch die Crew.

Crew und SkipperIn haben dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht in einwandfreien Zustand bleibt. Die Crew haftet als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht (Yachtschäden, Drittschäden, Folgeschäden oder Verlust von Ausrüstung etc.) soweit die Schäden nicht durch die bestehende Yachtversicherung (Vollkasko & Haftpflicht) abgedeckt sind.

Die Selbstbeteiligung der Vollkasko beträgt € 1.500.

Mit der Unterschrift

bestätigst Du, dass Du selbst die volle Verantwortung für Dich trägst, Du mindestens 15 Minuten ununterbrochen in tiefem Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen kannst, das zur Verfügung gestellte Material – also Schiff und Ausrüstung – sorgfältig behandelst und bereit bist, die notwendigen Arbeiten an Bord gemeinsam mit den anderen Crewmitgliedern durchzuführen.

Evtl. akute oder chronische Erkrankungen und/oder körperliche Einschränkungen, die z.B. besondere Rücksichtnahme oder Medikamente erfordern, teilst Du uns rechtzeitig mit. Meteorologische Ereignisse wie Starkwind und Seegang können Ursache für erhebliche körperliche Belastung darstellen. Dies stellt keinen Mangel dar.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften.

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch uns schuldhaft falsch informiert. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten

Gültigkeit.

Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.

Gelesen, verstanden und einverstanden: Mit meiner Unterschrift erkenne ich obigen Vertrag an und erkläre, an der Sicherheitseinweisung teilgenommen zu haben.

 

Ort, Datum, Unterschrift de(r)s Teilnehmer(in)s

(c) 2023

 

Und hier die:

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