Sicherheit geht vor – das ist bei uns kein leeres Versprechen. Wenn die Wetter- und Windlage es geboten erscheinen lässt, bleiben wir im Hafen. Und auf dem Wasser trägt bei uns JEDER und IMMER eine RETTUNGSWESTE
Mit uns segelst Du „sicher & legal“!
Was heißt das? Ein Taxi ohne TÜV? Ein Flugzeug ohne Zulassung? Undenkbar! Doch immer mehr Anbieter von Mitsegeltörns segeln mit Yachten, die keine Abnahme der BG Verkehr haben. Das ist – ohne wenn und aber – illegal und gefährdet im Schadensfall auch den Versicherungsschutz.
Unsere Yachten sind „sicher & legal“. Die BG Verkehr hat unsere Yachten ganz genau unter die Lupe genommen. Es werden hohe Anforderungen gestellt, weit höhere als an normale Charter- oder Privatyachten. Alle zwei Jahre werden die Yachten zudem gründlich geprüft. Sicher ist sicher.
Wer gegen Bezahlung an einem Segeltörn teilnimmt, der sollte genau fragen, ob die Yacht von der BG Verkehr abgenommen ist. Dann ist er auf der sicheren Seite. Und: Unsere Skipper sind nicht nur nett und erfahren, sondern, sie haben auch mind. den Profischein SSS. Deshalb segelt man bei uns: „sicher & legal“.
Warum braucht eine Segelyacht mit See-BG?
Für gewerbliches Segeln, wie Kojencharter und Ausbildung u.ä., ist eine Yacht mit Abnahme der BG Verkehr in der Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) vorgeschrieben. Leider wird diese Vorschrift immer wieder umgangen und „normale“ Charteryachten eingesetzt. Die aber haben nur das Bootszeugnis der WSA. Gesetzlich vorgeschrieben (und auch sinnvoll) ist die Abnahme und zweijährige Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit. Sie stellt für das Boot ein Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge gem. § 52 a 01-2016 und ein Schiffsbesatzungszeugnis aus. Nur damit ist gewerbliches Segeln legal (und sicher)!
Gewerbliches Segeln mit Yachten ohne BG Verkehr-Abnahme ist also „ohne wenn und aber“ illegal.